Fortbildungsseminar 5/2023

Bodenkundliche Baubegleitung*

  

Seminardaten

Termin

Donnerstag, 20. Juli 2023
9:30 - 16:30 Uhr

Ort

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt

Lehrgangsleitung

Siegmar Jaensch, Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Gewässer und Boden 
Peter Spatz, solum, büro für boden + geologie, Freiburg

 

Zielgruppe
alle am Bau Beteiligte – Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros, beratende Bodenkundler*innen und Geolog*innen, die Bauwirtschaft, die Bauherrschaft sowie Kommunen und Behörden
 
Informationen (pdf-Datei)
direkt zur Anmeldung

Motivation

 

Es ist soweit: Die Mantelverordnung und damit die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung treten zum 01.08.2023 in Kraft. Was ändert sich für den bodenkundlichen Baubegleiter, worauf ist bei der Verwertung von Bodenmaterial, sei es bei Aufbringungen auf Böden zur Bodenverbesserung oder bei Verfüllungen künftig zu achten und wann ist ein Bodenschutzkonzept zu erstellen? Diese und andere Fragen möchten wir mit Ihnen diskutieren und hoffen einige Antworten geben zu können.
Zwei Jahre § 2 Abs. 3 LBodSchAG in Baden-Württemberg. Haben sich die Vorgaben zu BSK und BBB und die Vollzugshinweise zu § 2(3) bewährt? Können schon Aussagen zu Kosten und Akzeptanz gemacht werden? Auch auf diese Fragen dürfen Sie mit Antworten rechnen und Ihre Erfahrungen einbringen.

Unsere Exkursion führt zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein zwischen Rastatt und Karlsruhe.
Schwerpunkthemen werden sein:
großflächige Baustelleneinrichtungsflächen: Einrichtung, Unterhalt und Rekultivierung,
Umgang mit Oberboden, Massenbilanz, Zwischenlagerung, Wiedereinbau

Die Exkursion bietet zudem die Möglichkeit an praktischen Beispielen in einen fachlichen Austausch zu treten: Was hat gut, was hat weniger gut funktioniert? Ist die landwirtschaftliche Nutzung nach der Rekultivierung ohne Einschränkung möglich?
Schauen Sie sich die Arbeiten und die Flächen an und machen sich selbst ein Bild.

Seminar und Exkursion wenden sich gleichermaßen an alle beim Bau Beteiligten – an Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros, an beratende Bodenkundler und Geologen, an die Bauwirtschaft, die Bauherrschaft sowie Kommunen und Behörden.
 

Programm

09:30 Uhr       Begrüßung, Einführung in das Thema
                     
Peter Spatz, solum, büro für boden + geologie, Freiburg
                      Siegmar Jaensch, Regierungspräsidium Stuttgart; Ref. Gewässer und Boden

09:40 Uhr       Vollzugshinweise für die Umsetzung von BSK und BBB nach LBodSchAG § 2 Abs. 3
                     
Wilhelm Seiler, Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 52

10:00 Uhr       Erfahrungen mit BSK und BBB nach 2 Jahren § 2 (3) LBodSchAG
                     
Dr. Ulrich Mack, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW, Ref. 54

10:30 Uhr       Kaffeepause

11:10 Uhr       Auswirkungen der neuen BBodSchV auf die Bodenkundliche Baubegleitung
                     
Swantje Apel, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaf BW, Ref. 54

11:40 Uhr       Einführung und Informationen zur Exkursion „Ertüchtigung RHWD XXV und rechter Murgdamm“
                      Johannes Mohr, Peter Spatz, solum, büro für boden + geologie, Freiburg

12:00 Uhr       Fahrt zum Baubüro in Elchesheim-Illingen
                     
Entfernung 11 km / ca. 0,5 Std

12:30 Uhr       Mittagspause
                     
Möglichkeit zum Mittagessen auf eigene Kosten:
                      Restaurant Beckers; Rheinstr. 54, Elchesheim-Illingen, Nähe Baubüro

13:30 Uhr       Besichtigung der Baustelle: „Ertüchtigung RHWD XXV und rechter Murgdamm“
                     
Vorgestellt durch:
                      Nabaraj Jamarkattel, Lysann Horakh, Regierungspräsidium Karlsruhe; Landesbetrieb Gewässer
                      Johannes Mohr, solum, büro für boden + geologie; BBB

16:00 Uhr       Rückfahrt

16:30 Uhr       Ende der Veranstaltung


Programmänderungen vorbehalten

 

Teilnahmegebühr

210,- €
180,- €   für Angehörige der öffentlichen Verwaltung und der Hochschulen
  20,- €   für Studierende
  30,- €   Ermäßigung für Mitglieder des altlastenforum Baden-Württemberg e.V.

Zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt nach der Veranstaltung. Ein kostenfreier Rücktritt von der Teilnahme ist bis 13.7.2023 möglich, danach werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt.

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