Seminar 9 / 2019
Ausgangszustandsbericht Boden und Grundwasser nach IE-Richtlinie *
Seminardaten
Termin
22. Oktober 2019
Ort
Regierungspräsidium Freiburg
Konferenzraum Schwarzwald
Bissierstr. 7
79114 Freiburg
Lehrgangsleitung
Dr. Silvia Lazar
Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 52 Gewässer und Boden
Inga Krumrey
Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 54.1 Industrie und Gewerbe, Schwerpunkt
Zielgruppe
Behörden und Ingenierbüros
Flyer (pdf-Datei)
Anmeldung
Motivation
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind am 2. Mai 2013 die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU) in Kraft getreten. Seitdem ist bei Beantragung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach §§ 4 oder 16 BImSchG für eine IEDAnlage u.a. die Einreichung eines Ausgangszustandsberichtes
für Boden und Grundwasser (AZB) erforderlich. Ziel dieses Instrumentes ist es, den Ist-Zustand des Bodens und Grundwassers des Standortes einer Anlage vor der Inbetriebnahme zu okumentieren
und ggf. zukünftige negative Veränderungen, insbesondere nach Stilllegung der Anlage, erkennen zu können.
Dadurch kommt auf Betreiber und Genehmigungsbehörden die Frage zu, ob und wie im Einzelfall die Pflicht zur Erstellung eines AZB gemäß IE-Richtlinie umzusetzen ist.
In Rahmen dieses Fortbildungsangebotes geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und die derzeitigen Erfahrungen bei der Erstellung eines AZB.
Besonders informiert wird u.a. zu Fragen zum Vorgehen, zur Auswahl der relevanten gefährlichen Stoffe und zum Untersuchungsprogramm.
Das Fortbildungsangebot richtet sich an die staatliche und kommunale Verwaltung, wie z.B. Untere Bodenschutzund Altlastenbehörden, Genehmigungsbehörden nach IERichtlinie
aber auch an Ingenieurbüros, die AZBs erstellen oder Büros, die für die Antragszusammenstellung verantwortlich sind sowie sonstige Stellen und Personen, die von der Erstellung des AZB berührt sind.
Programmänderungen vorbehalten
Programm