Fortbildungsseminar 9/2024

Boden als Abfall

  

Seminardaten

Termin

Mittwoch, 4. Dezember 2024

Ort

Regierungspräsidium Stuttgart
Saal E. 020/Haupteingang
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart (Vaihingen)t

Lehrgangsleitung
Dr. Frank-Michael Lange, Smoltczyk & Partner GmbH, Stuttgart

Bianca Dänekas, HPC AG, Karlsruhe

 

Zielgruppe

Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden und Verwaltung, Sanierungsfirmen, Ingenieur- und Planungsbüros

 

Informationen (pdf-Datei)
Anmeldung

Motivation

 

Bei allen größeren Baumaßnahmen fällt Bodenaushub an. Laut 13. Monitoring-Berichtes der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau (2020) sind die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs mit 220,6 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland. 129,2 Mio. t (ca. 58%) entfielen davon auf die Fraktion Boden und Steine, die sich aus Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter zusammensetzt, und die zu insgesamt 85,7 % verwertet wurde - meist unmittelbar für die Verfüllung übertägiger Abgrabungen oder im Deponiebau.

Die restlichen 91,4 Mio. t an Bauabfällen setzten sich aus Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfällen sowie Bauabfällen auf Gipsbasis zusammen. Diese Bauabfälle weisen überwiegend hohe Verwertungsquoten von über 90 % auf. Dazu zählen jedoch auch niederwertige Verwertungsmaßnahmen wie der Deponiebau oder die Verfüllung von Abgrabungen. Lediglich bei den Bauabfällen auf Gipsbasis wird mit über 40,4 % ein großer Anteil auf Deponien entsorgt. Gegenüber dem 12. Monitoring-Bericht „Mineralische Bauabfälle 2016“ hat die Gesamtmenge an Bauabfällen um ca. 1,8 Mio.t zugenommen. Die Verwertungsraten haben sich hingegen nur geringfügig geändert.

Auf Bundesebene regelt das "Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)", Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirt-schaftung von Abfällen, 2012, die gesetzlichen Belange der Ressourcenschonung im Kontext Boden als Abfall, auf Landesebene werden diese Belange im "Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz – LKreiWiG, 2020, geregelt. Zweck der Gesetze ist die Sicherstellung eines effizienten Vollzugs, die Umsetzung der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben sowie die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. In der sogenannten "Mantelverordnung" finden sich nun seit 2023 erstmals bundesweit technische und rechtliche Belange und Verzahnungen hinsichtlich des Bodenschutzes (BBodSchV) und von Ersatzbaustoffen (ErsatzbaustoffV).

Böden als endliche Ressource kommt hier eine große Bedeutung zu. Dies trifft sowohl für die Oberböden als auch für die Unterböden, Auffüllungen und die anstehenden Gesteine zu. Je mehr Aushub wiederverwertet wird, desto weniger werden Eingriffe in den Boden im Rahmen von Rohstoffgewinnung nötig.

In der Weiterbildungsveranstaltung sollen zum einen strukturelle Zusammenhänge der Kreislaufwirtschaft im Kontext Bau und Forst-/Landwirtschaft aufgezeigt, zum anderen aber auch technische Möglichkeiten der Wiederverwendung verschiedener Böden aus abfallrechtlicher und bautechnischer Sicht aufgezeigt werden.Die Vortragenden decken dabei ein breites berufliches Spektrum ab. Das Seminar richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden und Verwaltung, Sanierungsfirmen, Ingenieur- und Planungsbüros.

Programm

 

09:00 Uhr     Begrüßung und Einleitung
                       Bianca Dänekas, HPC AG
                       Dr. Frank-Michael Lange, Smoltczyk & Partner GmbH, ak Bodenschutz, Altlastenforum Baden-Württemberg

09:10 Uhr     Grußwort
                       Siegmar Jaensch, Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 52, Grundwasser und Boden

09:20 Uhr     Böden als Abfall und Urban Mining aus Sicht der Bauindustrie
                       Dr. Ulrich Klotz, Vorsitzender VDI Fachbeirat Bautechnik, Smoltczyk & Partner GmbH, Stuttgart

09:40 Uhr     Bodenverwertung in technischen Bauwerken vs. Bodenähnliche Anwendungen
                       Philip Schwarz, HPC AG, Stuttgart

10:10 Uhr     Das neue Merkblatt Bodenauffüllungen und Möglichkeiten der Umsetzung in Baden-Württemberg
                       Lydia Schumacher, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe

10:40 Uhr      Kaffeepause

11:15 Uhr     Bodenfunktionen vs. Bodenmechanik
                       Hartmut Reichenbach, Smoltczyk & Partner GmbH, Abstatt

11:45 Uhr     Boden als Abfall bei der Deutschen Bahn
                       Darius Cichy, Deutsche Bahn AG, Karlsruhe

12:15 Uhr      Mittagspause

13:15 Uhr     Boden in der Kreislaufwirtschaft – kein Abfall sondern Rohstoff
                       Sebastian Rauscher, Firma Feeß GmbH & Co. KG, Kirchheim/Teck

13:45 Uhr     Umgang mit Oberboden beim Bau von Windenergieanlagen im Wald
                       Stephan I. Mayer, BU Bodenschutz und Umwelt GmbH Nürtingen

14:15 Uhr      Kaffeepause

14:45 Uhr     Wohin mit dem Boden? – Verwertung von kulturfähigem Bodenmaterial: Ein Vergleich zwischen Theorie und Praxis
                       Janis Grozinger, HPC AG, Freiburg

15:15 Uhr     Abschlussdiskussion

16:00 Uhr     Ende der Veranstaltung

Programmänderungen vorbehalten

 

Teilnahmegebühr

210,- €
180,- €   für Angehörige der öffentlichen Verwaltung und der Hochschulen
  20,- €   für Studierende, Studierende der Uni Stuttgart kostenfrei
  30,- €   Ermäßigung für Mitglieder des altlastenforum Baden-Württemberg e.V.

Zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt nach der Veranstaltung. Ein kostenfreier Rücktritt von der Veranstaltung ist bis 27.11.2024 möglich, danach werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt.

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